Häufig gestellte Fragen zum Thema "Legionellen im Trinkwasser" |
Trinkwasserverordnung 2011 - mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden
Mit Wirkung vom 01. November 2011 ist die Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November 2011 die Trinkwasser-Installationen auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern mit Großanlagen zur Warmwasserbereitung dem Gesundheitsamt unter bestimmten Voraussetzungen angezeigt und das Wasser auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude.
Ein entsprechendes Formular ist im Internet auf der Homepage des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu finden.
Verbindlich sind nun auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten.
Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Verringerung des Blei-Grenzwertes ab dem 01. Dezember 2013 auf 10µg/l (Mikrogramm pro Liter) und der damit verbundenen Informationspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, ob sich Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage befinden, zu verstehen.
Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran (10µg/l) im Trinkwasser ein.
Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend der Trinkwasserverordnung auch z.B. in Mietshäusern, mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, in denen Duschen oder Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser vorhanden sind, müssen seit November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen sogenannten „technischen Maßnahmewert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben.
Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellen-Konzentrationen können im warmen Wassers entstehen, wenn zum Beispiel durch Fehler bei Planung, Bau und Betrieb in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25°C und Warmwasser > 55°C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasser-Installation das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert.
Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Aus fehlerhaft ausgesuchten Installationsmaterialien können sich Stoffe lösen und in das Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien zur Folge haben.
Eine weitere Neuerung ist der Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Dachablaufwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann.